(1) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.
(2) Tickets sind grundsätzlich von Umtausch, Rückgabe und Erstattung ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas anderes bestimmen. Umtausch, Rückgabe oder Erstattung bei einer Veranstaltungsabsage aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
(3) Bei Absage einer Veranstaltung aus wichtigem Grund noch vor Veranstaltungsbeginn wird der Ticketpreis zurückerstattet. Der Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises muss bei der Vorverkaufsstelle geltend gemacht werden, bei der die Tickets erworben wurden. Hierbei soll eine Frist von sechs Wochen eingehalten werden, die mit dem Tag der abgesagten Veranstaltung beginnt. Gebühren wie z.B. Vorverkaufs-, System- oder Bearbeitungsgebühren werden nur beim vollständigen Vertreten müssen von der Heidelberger Frühling gGmbH zurückerstattet.
(4) Programm- oder Besetzungsänderungen berechtigen grundsätzlich weder zur Rückgabe des Tickets noch zur Erstattung des Ticketpreises, sofern die Änderung für die Besucher*innen zumutbar ist und den Charakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert.
(5) Der Veranstalter ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund zu verlegen, zusammenzulegen, zu verschieben oder abzusagen. Im Falle einer vollständigen Absage einer Veranstaltung vor deren Beginn werden die gesetzlichen Erstattungsansprüche erfüllt. Eine Erstattung erfolgt grundsätzlich nur gegen Rückgabe bzw. Entwertung des Tickets.
(6) Weitergehende Ansprüche der Besucher*innen bleiben unberührt, soweit sie zwingend gesetzlich vorgesehen sind, andernfalls sind weitere Ansprüche ausgeschlossen.