Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Heidelberger Frühling gGmbH ist bemüht, ihr Internetangebot in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Heidelberger Frühling sowie für den vom Heidelberger Frühling betriebenen Webshop beim Ticketportal Eventim.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website des Heidelberger Frühling sowie der vom Heidelberger Frühling betriebene Webshop beim Ticketportal Eventim sind weitgehend mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind derzeit nicht vollständig mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar:
- Für einen Teil der auf der Website eingebundenen Bilder stehen keine oder keine ausreichenden Alternativtexte zur Verfügung.
- Für eingebundene Videos sind derzeit keine Audiodeskriptionen verfügbar.
Folgende Inhalte im Webshop sind derzeit nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar, werden aber aktiv überarbeitet:
- Steuerung der Saalplanbuchung mittels Sprachbrowser
Eventim arbeitet kontinuierlich daran, diese Barriere zu beheben und die Nutzerfreundlichkeit für alle Menschen zu verbessern.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14. Mai 2025 für die Website des Heidelberger Frühling erstellt und am 29. Juli 2025 um die Erläuterungen zum Webshop ergänzt.
Die Website wurde durch eine spezialisierte Agentur hinsichtlich der Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit geprüft. Auf Grundlage der Prüfung wurden verschiedene redaktionelle und technische Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit umgesetzt. Hierzu zählen insbesondere die Optimierung der semantischen Strukturierung der Website, die Überarbeitung von Formularen, die Verbesserung der Zugänglichkeit des Cookie-Banners, die Ergänzung von ARIA-Labels sowie die Optimierung der Farbkontraste und die Bereitstellung einer Kontrastfunktion.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 21.09.2026 aktualisiert.
4. Feedback und Kontakt
Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Barrierefreiheit der Website haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:
Heidelberger Frühling gGmbH
Friedrich-Ebert-Anlage 50
D-69117 Heidelberg
Tel.: +49 (0)6221 584 00 00
Fax: +49 (0)6221 584 64 00 49
E-Mail: info@heidelberger-fruehling.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass das Internetangebot des Heidelberger Frühling nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen nach Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 (0)711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.