Der Bewerbungszeitraum für den Heidelberger Frühling Wettbewerb "Das Lied" 2023 ging vom 1. Juni bis 31. August 2022. Die vollständigen Teilnahmebedingungen finden Sie hier.
Ja, ein*e eigens gewählte*r Pianist*in darf eine*n teilnehmende*n Sänger*in in allen Runden des Wettbewerbs begleiten. Begleitende Pianist*innen müssen hierfür grundsätzlich nicht die Altersvorgaben, die für Sänger*innen gelten, erfüllen. Nur, wenn die Pianist*innen an der Vergabe des Sonderpreises für Pianist*innen teilnehmen möchten, müssen sie 1991 oder später geboren sein.
Geben Sie bei der Anmeldung zum Wettbewerb verbindlich an, ob Sie mit oder ohne einem/r eigenen Pianist*in am Wettbewerb teilnehmen. Wenn Sie ohne eigens gewählte/n Pianist*in teilnehmen, vermitteln wir Sie an unseren Wettbewerbspianisten.
Ja, der/die Pianist*in darf mehrere Teilnehmende begleiten. Es ist zu gewährleisten, dass alle Sänger*innen die vollständigen Daten der/des Pianist*in in der Bewerbung angeben.
Nein, nutzen Sie zur Bewerbung bitte ausschließlich das Online-Formular, das vom 1. Juni bis 31. August 2022 zur Verfügung steht. Bewerbungen per E-Mail oder Post können wir leider nicht berücksichtigen.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns über liedzentrum@heidelberger-fruehling.de auf. Wir können Sie ggfs. bei der technischen Aufbereitung Ihrer Bewerbungsvideos unterstützen oder Ihnen Hinweise geben.
Bitte laden Sie Ihre Videos auf einer Videoplattform, beispielsweise auf Youtube oder Vimeo hoch, und fügen den Link zum Video an der entsprechenden Stelle im Online-Bewerbungsformular ein. Das Video muss nicht zwangsläufig öffentlich sein. Sie können auch einen Link zu einem nicht-gelisteten Video integrieren.
Nein, bei der Auswahl der Videoaufnahmen müssen Sie nur die Vorgabe gemäß der Teilnahmebedingungen erfüllen: Senden Sie mindestens je ein Lied von Robert Schumann und Franz Schubert, außerdem ein Lied von Komponist*innen der deutschsprachigen Moderne, das frühestens 1960 komponiert wurde. Bei den eingesandten Liedern kann es sich auch um das Wettbewerbsrepertoire handeln, muss es aber nicht.
Senden Sie außerdem bitte nicht mehr als fünf Videoaufnahmen.
Wählen Sie hier deutschsprachige Lieder von Komponist*innen, die nach 1960 komponiert bzw. veröffentlicht worden sind. Bezüglich der Komponist*innen stellen wir keine Vorgaben, Sie können ganz frei auswählen. Beispielhaft seien genannt: Aribert Reimann, Wolfgang Rihm, Moritz Eggert, Wolfgang Fortner, Wilhelm Killmayer oder Siegfried Matthus. Kontaktieren Sie uns gerne bei weiteren Fragen.
Im Rahmen Ihrer Anmeldung müssen Sie insgesamt 30 Lieder verbindlich angeben, die Sie für den Wettbewerb vorbereiten werden. 2023 liegt der Schwerpunkt auf den Komponisten Franz Schubert, Robert Schumann, Aribert Reimann und Viktor Ullmann. Hierbei dürfen Sie eine Auswahl aus dem gesamten Liedrepertoire von Aribert Reimann und Viktor Ullmann treffen. Bei der Auswahl von Liedern von Franz Schubert und Robert Schumann dürfen nur jene gewählt werden, die nicht Teil von deren Liedzyklen sind. Wählen Sie von Franz Schubert und Robert Schumann je 11 Lieder und 8 Lieder von Aribert Reimann und/oder Viktor Ullmann aus und tragen diese in die auf unserer Website zur Verfügung gestellte Repertoirevorlage ein. Diese können Sie dann im Rahmen ihrer Bewerbung im Anmeldeformular hochladen. Eine detaillierte Repertoireübersicht mit dem zulässigen Wettbewerbsrepertoire finden Sie hier. Kontaktieren Sie uns bitte, sofern Sie bei der Auswahl unsicher sind oder Stücke wählen wollen, die ihrer Meinung nach fälschlicherweise nicht in der Übersicht vermerkt sind.
Ja, bei Schumann, Schubert und Ullmann ist es erlaubt, die Lieder der jeweilig präferierten Stimmlage anzupassen. Die Lieder können von jedem Stimmfach vorgetragen werden. Reimann-Lieder dürfen nicht in anderer als der komponierten Tonart vorgetragen werden. Nur das Stimmfach betreffend darf frei gewählt werden.
Die Vorauswahlkommission wird alle Bewerbungen, die vollständig und pünktlich bis einschließlich 31. August 2022 eingegangen sind, im Verlauf des Monats September prüfen und eine Auswahl der Teilnehmer*innen für den Wettbewerb treffen. Ob Sie zu den Teilnehmer*innen gehören, erfahren Sie spätestens bis zum 30. September 2022.
Wir gehen nach jetzigem Stand fest davon aus, dass der Wettbewerb 2023 wie geplant stattfinden wird. Wir möchten trotzdem mit folgender Maßnahme interessierten Bewerber*innen die Entscheidung für eine Bewerbung erleichtern:
Sollte der Wettbewerb wider Erwarten aufgrund behördlicher Vorgaben kurzfristig nicht stattfinden können, erhalten alle Bewerber*innen die Teilnahmegebühr in Höhe von 100,00 € zurückerstattet.
Sollte Teilnehmer*innen, die ihren Heimat- bzw. Studienort im Ausland haben und von dort anreisen, die Einreise nach Deutschland aufgrund behördlicher Reiseverbote und somit die Teilnahme am Wettbewerb nicht möglich sein, erstatten wir ebenfalls die Teilnahmegebühr in Höhe von 100,00 €. Dies gilt allerdings nicht für verpflichtende Quarantäne- oder Testmaßnahmen, die im Zuge von Einreisen nach Deutschland erfolgen müssen, sondern lediglich für explizite Reiseverbote.
Die Auswahl der Lieder für die erste Runde des Wettbewerbs dürfen Sie selbst gemäß der Vorgaben laut Teilnahmebedingungen festlegen. Zugelassene Teilnehmer*innen werden vor Beginn des Wettbewerbs aufgefordert, ihr Repertoire für die erste Wettbewerbsrunde zu übermitteln. Diese Auswahl gilt ab dem Zeitpunkt der Übermittlung an das Projektbüros des Wettbewerbs als verbindlich.
Im Falle einer Weiterleitung in die folgenden Wettbewerbsrunden wird das Repertoire während des Wettbewerbs am Vortag der jeweiligen Wettbewerbsrunde festgelegt. Ein Teil des Repertoires legt zunächst die Jury aus dem vorliegenden Wettbewerbsrepertoire des/der Teilnehmer*in fest, die restliche Auswahl obliegt den Teilnehmer*innen. Genaue Angaben bzgl. Länge der Auftrittszeiten, Anzahl von Liedern pro Komponist in den einzelnen Wettbewerbsrunden entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen.
Nein, der Liedwettbewerb richtet sich als Gesangswettbewerb explizit an Sänger*innen. Es erfolgt keine Wertung, in der die Teilnehmenden als Duo bewertet werden. Die Jury bewertet lediglich die teilnehmenden Sänger*innen. Ausnahme bildet der Sonderpreis für Pianist*innen, den die Jury an einen der Pianist*innen, die mit den Sänger*innen gemeinsam teilnehmen und die Vorgaben zur Vergabe erfüllen, vergibt.
Es ist für Teilnehmende des Wettbewerbs verpflichtend, am 28.02.2023, also am Vortag der ersten Wettbewerbsrunde in Heidelberg anzureisen. An diesem Tag findet die Akkreditierung der Teilnehmer*innen statt, es werden Informationen zum allgemeinen Ablauf des Wettbewerbs gegeben und die Reihenfolge der ersten Wettbewerbsrunde wird ausgelost. Über den konkreten Ablauf der Wettbewerbstage (Reihenfolge der Teilnehmenden, Repertoireauswahl etc.) werden ausgewählte Teilnehmer*innen nach Abschluss der Bewerbungsphase detailliert informiert.
Nein, die An-/Abreise zum Wettbewerb nach Heidelberg erfolgt auf eigene Kosten der Teilnehmer*innen, ebenso die Unterbringung in Heidelberg. Auch die Organisation von Reise und Unterkunft obliegt den Teilnehmenden selbst.
Bitte kümmern Sie sich um alle nötigen Formalien, die eine Einreise nach Deutschland bedingen, selbstständig. Wir stellen Ihnen bei Bedarf eine schriftliche Einladung zum Wettbewerb zu, die Sie zur Beantragung von Einreisevisa o.ä. verwenden können.
Wir werden ausreichend Probenmöglichkeiten für alle Teilnehmer*innen vor jeder Wettbewerbsrunde zur Verfügung stellen. Jene Teilnehmer*innen, die mit unserem Wettbewerbspianisten antreten, werden selbstverständlich die Möglichkeit zu Vorproben unmittelbar vor dem Wettbewerb bekommen. Wir treten hierzu zeitnah nach der Ankündigung der Teilnehmer*innen mit den entsprechenden Personen in Kontakt.
Ja, ein Livestream des Wettbewerbs ist geplant, verfügbar über die Homepage des Heidelberger Frühling, den Facebookkanal und Youtube-Kanal des Liedzentrums.
Ja, die Jury steht grundsätzlich für Feedback-Gespräche zur Verfügung. Zugelassene Teilnehmer*innen werden im Rahmen der Vorbereitung auf den Wettbewerb informiert, wann und wo diese Gespräche stattfinden können.