FAQ

Der Bewerbungszeitraum für den Heidelberger Frühling Wettbewerb "Das Lied" 2023 ging vom 1. Juni bis 31. August 2022. Die vollständigen Teilnahmebedingungen finden Sie hier.


Darf ich eine*n eigens gewählte*n Pianist*in zum Wettbewerb mitbringen?

Was ist, wenn ich keinen eigens gewählte/n Pianist*in habe?

Darf ein*e Pianist*in mit mehr als nur einem/einer Sänger*in am Wettbewerb teilnehmen?

Ist eine Bewerbung auch per E-Mail oder postalisch möglich?

Ich habe keine Aufnahmen, die ich digital übermitteln kann. Mir fehlen die technischen Möglichkeiten. Was kann ich tun?

Wie kann ich meine Bewerbungsvideos in der Anmeldung integrieren?

Müssen meine mit der Bewerbung gesandten Aufnahmen dem Wettbewerbsrepertoire entsprechen?

Welche Komponist*innen zählen zu Vertrter*innen der deutschsprachigen Moderne?

Welches Repertoire und wie viele Lieder muss ich vorbereiten?

Darf ich die Lieder in anderen als den ursprünglich komponierten Stimmlagen/Tonarten singen?

Wann erfahre ich, ob ich zum Wettbewerb 2023 zugelassen bin?

Was passiert, falls der Wettbewerb aufgrund von Corona-Beschränkungen nicht stattfindet oder ich aus dem Ausland nicht einreisen darf?

Wann erfahre ich, in welcher Runde ich welches und wieviel Repertoire singe?

Gibt es eine Wertung für Liedduos?

Wann muss ich nach Heidelberg anreisen? Wie ist der Ablauf vor Ort?

Werden Reise- oder Übernachtungskosten erstattet?

Worauf muss ich achten, wenn ich aus dem Ausland anreise?

Gibt es Probezeiten vor und während des Wettbewerbs?

Wird der Wettbewerb 2023 wieder per Livestream übertragen?

Gibt es eine Möglichkeit, nach dem Wettbewerb von der Jury Feedback zu bekommen?