a) Der Wettbewerb wird in der Zeit vom 22. bis 26. Februar 2021 in drei Runden vor Publikum durchgeführt. Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, die Zeit vom 22. bis 26. Februar 2021 von anderen, kollidierenden Verpflichtungen freizuhalten. Ein Rücktritt von dem Wettbewerb ist dem Veranstalter unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Zugelassene Teilnehmer*innen aus dem Ausland können – soweit erforderlich – mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung des Wettbewerbs das Einreisevisum beantragen.
Die Ankunft und Akkreditierung der Teilnehmer*innen erfolgt am 21. Februar 2021 persönlich unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises in Heidelberg. Ebenfalls am 21. Februar 2021 wird die Reihenfolge der Auftritte für die erste Runde ausgelost und das Programm festgelegt. Die Reihenfolge der Auftritte der weiteren Runden wird ebenso wie das Programm jeweils am Abend vor der nächsten Runde festgelegt.
Die Teilnehmer*innen haben die Gelegenheit, sich einzusingen und einzuspielen. Die genaue Zuteilung von Räumlichkeiten und Probenzeiten wird vor Ort bekannt gegeben. Alle Wettbewerbsrunden finden im Theater Heidelberg statt.
b) Für den Wettbewerb 2021 sind von allen Teilnehmer*innen (Sänger*innen und begleitende/r Pianist*in) jeweils 11 Lieder von Franz Schubert und Robert Schumann, sowie 8 Lieder von Aribert Reimann vorzubereiten. Die Werkauswahl liegt in der künstlerischen Verantwortung der Teilnehmer*innen, jedoch ist dabei zu berücksichtigen, dass die ausgewählten Werke pro Komponist jeweils eine Spielzeit von mind. 30 min (F. Schubert, R. Schumann) bzw. 20 min (A. Reimann) ergeben müssen. Die Auswahl von Liederzyklen Robert Schumanns und Aribert Reimanns bzw. Ausschnitten daraus ist erlaubt, das Wettbewerbsrepertoire von Franz Schubert klammert seine Liedzyklen explizit aus.
Mit der Bewerbung müssen die Teilnehmer*innen verbindlich die von ihnen ausgewählten 30 Lieder inkl. Angaben der einzelnen Stücklängen (im Format mm:ss) angeben. Nachträgliche Änderungen des Repertoires sind nicht möglich. Die Lieder sind von den Teilnehmer*innen auswendig in der Originalsprache vorzutragen. Der Jury bleibt vorbehalten, die Darbietungen bei Zeitüberschreitung zu unterbrechen.
Die Repertoireauswahl der jeweiligen Wettbewerbsrunden (1. Runde, 2. Runde und Finale) wird wie folgt festgelegt:
1. Runde:
3 Lieder aus dem eingereichten Wettbewerbsprogramm, vollständig durch Teilnehmer*in ausgewählt, je ein Lied von Franz Schubert, Robert Schumann und Aribert Reimann, Gesamtlänge max. 10 min
2. Runde:
5-6 Lieder aus dem eingereichten Wettbewerbsprogramm, Auswahl von zwei Liedern durch die Jury, restliche Auswahl durch Teilnehmer*in, mindestens zwei Lieder von Aribert Reimann, mindestens jeweils ein Lied von Franz Schubert und Robert Schumann, keine Wiederholungen aus der 1. Runde, Gesamtlänge max. 20 min
Finale:
frei wählbare Anzahl von Liedern aus dem eingereichten Wettbewerbsprogramm, vollständig durch Teilnehmer*in ausgewählt, mind. zwei der ausgewählten Stücke von Aribert Reimann, keine Wiederholungen aus der 1. Runde und dem Halbfinale, Gesamtlänge max. 30 min
c) Es können folgende Preise vergeben werden:
Hauptpreise
Sänger*innen:
Preisträger*in: 15.000 €
Preisträger*in: 10.000 €
Preisträger*in: 7.500 €
Sonderpreise
Sänger*innen:
Gewinner*in des Publikumspreises im Finale 2.000 €
Zusätzlich kann ein Förderpreis vergeben werden, der mit 2.500 € dotiert ist.
Liedpianist*innen:
Preis für Liedpianist*innen: 3.000 €
Alle Preise werden nur dann vergeben, wenn sich geeignete Preisträger*innen dafür finden. Die Preise können auch unter mehreren Teilnehmer*innen geteilt vergeben werden.
d) Über die Vergabe der Preise entscheidet eine hochkarätig besetzte Jury. Die Bewertungskriterien der Jury sind:
- technisches Können
- musikalische Gestaltung (Rhythmik, Phrasierung, Ausdruck)
- Diktion
- Stimmqualität
- künstlerische Persönlichkeit/ Präsenz
Über die Gewichtung und Anwendung der Kriterien entscheidet ausschließlich die Jury. Die Beratungen der Jury sind geheim. Erklärungen zu den Entscheidungen werden nicht abgegeben. Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Jurymitglieder bewerten nicht ihre aktuellen oder ehemaligen Schüler*innen. Sollte ein/e Schüler*in teilnehmen, nimmt das entsprechende Jurymitglied an der Bewertung dieses/r Teilnehmer*in nicht teil. Den Teilnehmer*innen ist der Kontakt zur Jury während des Wettbewerbs untersagt.
e) Die Preisvergabe erfolgt im Anschluss an das Finale, am Abend des 26. Februars 2021 im Theater Heidelberg.